Wohnungswesen
Infos zu Wohnförderung, Wohnberechtigungsschein und Mietspiegel
Dem Bauordnungsamt der Stadt wurde der Aufgabenbereich "Wohnungswesen" zugeordnet. Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um das Thema Wohnförderung, Wohnberechtigungsschein und Mietspiegel.
Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie im Menüpunkt "Soziales"
Links zum Thema Wohnungswesen:
Wohnraumförderung
Die Stadt Straubing als sog. Bewilligungsstelle fördert in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) auf der Grundlage des Bayerischen Wohnraumfördergesetzes den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung bzw. -änderung) und den Erst- bzw. Zweiterwerb in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der sozialen Dringlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wichtig: Wer Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages bei der Stadt Straubing beantragen. Diese entscheidet eigenverantwortlich über jeden Förderantrag.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Die Wohnungsbauförderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und ihre Höhe ist von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig. Die Einkommensgrenzen sind höher, als allgemein vermutet wird.Die Förderung setzt voraus, dass eine Eigenleistung (z. B. Sparguthaben, Schenkung) von grundsätzlich 25 % der Gesamtkosten vorhanden ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Belastung auf Dauer für die Familie tragbar ist.
Bei der Planung sind bestimmte technische Voraussetzungen zwingend einzuhalten, u. a. die Wohnflächengrenze.
Das Darlehen darf höchstens 30 % bzw. 35 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Zinssatz beträgt 0,5 % jährlich für die ersten 15 Jahre der Laufzeit, die Tilgung beträgt jährlich 1 % unter Zuwachs der ersparten Zinsen.
Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro je Kind im Sinne des EStG.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Hierbei sind die Bedingungen grundsätzlich die gleichen, wie beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm.Das Darlehen darf höchstens 30 % der veranschlagten Gesamtkosten sowie maximal 100.000,00 Euro betragen. Der jeweils aktuelle Zinssatz kann bei der Bewilligungsstelle bzw. unter http://www.bayernlabo.de erfragt werden.
Das Zinsverbilligungsprogramm kann alleine oder in Kombination mit dem Bayerischen Wohnungsprogramm in Anspruch genommen werden.
Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung können zur Anpassung ihres Eigenwohnraums ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000,00 Euro beantragen.Die Fördergegenstände zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung sind Neubau, Gebäudeerweiterung oder Änderung im Bestand von Eigenwohnraum.
Bauliche Maßnahmen sind z. B. Einbau eines Treppenlifts oder eines Aufzugs, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen.
Info:
Weitere Informationen können Sie im Internet unter www.wohnen.bayern.de nachlesen. Die Formulare für die Beantragung der Darlehen erhalten Sie beim Bauordnungsamt - Wohnungswesen.
Im Bereich der Wohnraumförderung ist es sehr wichtig, einen engen Kontakt mit der Regierung von Niederbayern und der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zu pflegen.
Auch wird in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt im Baugebiet Stutzwinkel-Süd die Familienförderung bzw. energetische Förderung durchgeführt.
Sachbearbeitung Wohnraumförderung:
Jutta Apfel
Theresienplatz 2
Zimmer 151/1. Stock
94315 Straubing
Tel. 09421/944-476
Jutta.Apfel@Straubing.de
Wohnberechtigungsschein
Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anmieten möchte, braucht hierzu einen Wohnberechtigungsschein. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann bei der Stadt Straubing einen Berechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört. Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Es gibt neben den öffentlich geförderten Wohnungen auch andere Fördermodelle, bei denen höhere Einkommensgrenzen zulässig sind.
Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins kostet 15,00 Euro.
Info:
Die Formulare für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie beim Bauordnungsamt - Wohnungswesen.
Sachbearbeitung Wohnberechtigung:
Hans Rieder
Theresienplatz 2
Zimmer 150/1. Stock
94315 Straubing
Tel. 09421/944-401
Hans.Rieder@Straubing.de
Die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften wie z. B. Städtische Wohnungsbaugesellschaft, Kreiswohnungsbaugesellschaft oder Volksheim Baugenossenschaft ist für den Arbeitsablauf sehr wichtig.
Mietspiegel
Der Mietspiegel der Stadt Straubing ist eine Orientierungshilfe für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum. Vornehmlicher Zweck ist es, Vermietern und Mietern Anhaltspunkte und Daten zu einer eigenständigen Vereinbarung des Mietentgeltes an die Hand zu geben. Die Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden wie Mieterschutzbund, Haus- und Grundbesitzerverein ist nicht nur bei der Erstellung des Mietspiegels von großer Wichtigkeit.Info:
Der Mietspiegel kann im Amt für Tourismus, Theresienplatz 2, 94315 Straubing gegen eine Schutzgebühr von 4,00 Euro erworben werden.
Sachbearbeitung Mietspiegel:
Hans Rieder
Theresienplatz 2
Zimmer 150/1. Stock
94315 Straubing
Tel. 09421/944-401
Hans.Rieder@Straubing.de
Straubing 2011
Städtische Beteiligungen
www.zvi-straubing.de
www.wbg-straubing.de
www.stadtwerke-straubing.de
www.ausstellungs-gmbh.de









